Einverstäniserklärung für Minderjährige
Liebe Kundinnen und Kunden unter 18: Grundsätzlich ist es in Österreich erlaubt sich mit Einverständnis einer Erziehungsberechtigten Person tätowieren zu lassen. Allerdings bestehen wir darauf, dass mindestens eine(wenn möglich beide) Erziehungsberechtigte/n Person/en beim Besprechungstermin anwesend ist/sind UND vor Ort die Einverständniserklärung unterschreibt/unterschreiben. Minderjährige sowie Erziehungsberechtigte müssen ein Ausweisdokument vorlegen können. Alles weitere wird bei diesem Gespräch erläutert.